Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
HSW Gebäudereinigung Potsdam GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.hsw-potsdam.de und wurde am 27.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Die HSW Gebäudereinigung Potsdam GmbH bietet Reinigungs- und Serviceleistungen für gewerbliche, öffentliche und private Kunden. Dazu gehören die regelmäßige Unterhaltsreinigung von Büros, Praxen, Kitas und Schulen, die Aufgangsreinigung von Treppenhäusern und Fluren sowie Glasreinigung auch in höheren Etagen. HSW pflegt Grünanlagen, reinigt Außenflächen und führt Winterdienste durch. Zudem werden Baureinigungen und Sonderdienste wie Reinigungen nach Wasserschäden angeboten. Teppichreinigungen und die Lieferung von Hygieneartikeln ergänzen das Angebot. HSW arbeitet mit modernen Maschinen, umweltschonenden Mitteln und geschultem Personal und bietet barrierefreie Kontaktmöglichkeiten für alle Kunden.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Manuel Zenau
Zwetschenstr. 5 b
32339, Espelkamp
017622855888
barrierefrei@smartepixel.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.