Win­ter­dienst

Win­ter­dienst zu den in der jewei­ligen Stadt­ver­ordnung gere­gelten Terminen: Schnee­fegen, Streuen bei Glätte und Vereisung, Bereit­schafts­dienst, Vor­haltung von Technik und Streugut, Abschluss einer Haftpflichtversicherung.